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BGH, 02.10.1974 - VIII ZR 128/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unabwendbarer Zufall - Sorgfaltspflicht - Rechtsmittelfrist - Urteilszustellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 57
- MDR 1975, 136
- VersR 1975, 40
- DB 1974, 2467
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 02.09.1998 - 6 U 175/97
Zulässigkeit verschuldensunabhängiger Vertragsstrafe
Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - auch im kaufmännischen Verkehr - nur dann wirksam vereinbart werden, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die die Regelung trotz der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht mit Recht und Billigkeit noch vereinbar erscheinen lassen (BGH, NJW 1975, S. 57 m. w. N.). - BGH, 22.03.1982 - VIII ZB 52/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Ein Bedenken könnte sich allerdings daraus ergeben, daß die Frist vermutlich eingehalten worden wäre, wenn die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Beklagten diesen das Zustellungsdatum mitgeteilt hätten, und zwar - wie bei der dann gebotenen Prüfung des Eingangsvermerks durch den Prozeßbevollmächtigten selbst anzunehmen ist - das richtige Datum (zur Informationspflicht des erstinstanzlichen Anwalts vgl. BGH, Beschl. v. 2. Oktober 1974 - VIII ZR 128/74, LM ZPO § 233 Fc Nr. 38 = NJW 1975, 57).